Ausbildung zur Beiköchin / zum Beikoch
1. Voraussetzungen
Die 3-jährige Ausbildung zur Beiköchin bzw. zum Beikoch ist gemäß § 44 und § 48 des Berufsbildungsgesetzes (BbiG) ausschließlich für lernbehinderte Jugendliche möglich.
Sie findet als duale Ausbildung statt, d.h. neben der betrieblichen Ausbildung in gastronomischen Betrieben und v.a. in Großküchen, findet an 1 bzw. 2 Tagen Berufsschulunterricht statt. Meist erhalten die Auszubildenden darüber hinaus Förderunterricht und sozialpädagogische Betreuung durch schulexterne Institutionen.
2. Berufsbild
Beiköche unterstützen Köche bei allen Arbeit, die bei der Herstellung von Speisen anfallen. So helfen sie z.B. bei der Lagerhaltung der Küchenvorräte, bereiten die Lebensmittel vor und unterstützen die Produktion.
3. Schulische Ausbildung
Die Fachklassen der Beiköchinnen und Beiköche werden im 1. Ausbildungsjahr an zwei Tagen, in 2. und 3. Ausbildungsjahr an einem Tag beschult. Dabei werden die speziellen Bedingungen der Auszubildenden berücksichtigt.
Sie haben in allen drei Ausbildungsjahren Unterricht in den Fächern Technologie, Fachbezogenes Rechnen, Wirtschaftslehre und Technologische Übungen (Fachpraxis) in der Unterstufe zusätzlich Deutsch, Religionslehre und Sport.
Für nähere Informationen zu den Unterrichtsinhalten verweisen wir auf den
Didaktischer Jahresplan Unterstufe
Didaktischer Jahresplan Mittelstufe
Didaktischer Jahresplan Oberstufe
4. Prüfungen
Die Ausbildung erfolgt als Stufen-Ausbildung und beinhaltet zwei Prüfungen.
1. Teilköchin / Teilkoch
Die Grundausbildung (1. Jahr) endet mit der Abschlussprüfung zur Teilköchin bzw. zum Teilkoch. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Schriftlich wird mit je 60 Minuten Zeit je eine Prüfung im Fach Technologie und Fach Fachbezogenes Rechnen abgelegt.
In der praktischen Prüfung muss der Prüfling Lebensmittel erkennen und benennen und ein kleines Gericht selbstständig herstellen.
Wichtig: Das Bestehen der Teilkoch-Prüfung ist Voraussetzung, um die anschließende 2-jährige Fachausbildung zur Beiköchin / zum Beikoch zu durchlaufen.
2. Beiköchin / Beikoch
Nach insgesamt 3 Ausbildungsjahren findet die Abschlussprüfung statt, die wiederum aus einem schriftlichen und praktischen Teil besteht.
Im schriftlichen Teil gibt es drei Prüfungsfächer: Technologie (90 Minuten), Fachbezogenes Rechnen (90 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde (45 Minuten).
Im praktischen Teil muss der Prüfling zwei Arbeitsproben herstellen, von denen eine in jedem Fall das Herstellen eines Hauptgerichtes enthalten muss.
5. Weiterbildung
Ist anzunehmen, dass der Jugendliche aufgrund guter Leistungen bei der Abschlussprüfung zur Beiköchin bzw. zum Beikoch die Ausbildung zur Köchin / zum Koch erfolgreich abschließen kann, so kann er die Ausbildung in einem geeigneten Ausbildungsbetrieb fortsetzen.
6. „Runder Tisch Beiköche“
Zwei bis drei Mal im Jahr treffen sich alle an der Ausbildung der Beiköche Beteiligten zu einem Erfahrungsaustausch. Das sind die Ausbilder, die Lehrer und die Betreuer aus den sozialpädagogischen Institutionen.
Adolph-Kolping-
Berufskolleg
Lotharingerstraße 30
48147 Münster
Tel: 0251 - 48247 0
Fax: 0251 - 48247 50
E-Mail: info@adolph-
kolping-berufskolleg.de
Anfahrtsweg zum
Gebäude
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Öffnungszeiten der Schulverwaltung:
MO - DO: 07.30 - 14.30 Uhr
FR: 7.30 - 13.00 Uhr
Schulhomepage-Award 2012
NEU: Fachschule Technik ab dem Schuljahr 2011/12
Leonardo Projekt
Schülerfirma
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