Ausbildungsprofil Hotelkaufmann/Hotelkauffrau



Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsbetrieben und der Berufsschule.

Arbeitsgebiet

Hotelkaufleute steuern im Hotelbetrieb und in der Hotelorganisation sämtliche kaufmännischen Prozesse zum Erreichen der Unternehmensziele. Ihr Arbeitsgebiet ist die kaufmännische Steuerung und Kontrolle, insbesondere im Rechnungswesen

und in der Personalwirtschaft. Sie koordinieren die betrieblichen Bereiche nach wirtschaftlichen Vorgaben.

Berufliche Fähigkeiten:

  • erstellen Rechnungen und führen Zahlungsverkehr durch,
  • werten betriebliche Kennzahlen aus und führen Betriebsstatistiken,
  • errechnen Kosten und Erträge,
  • kalkulieren Verkaufspreise,
  • bearbeiten Beschaffungsvorgänge,
  • führen Personalplanungen durch und bearbeiten Personalvorgänge,
  • führen Korrespondenz,
  • beraten Gäste und führen Gastgespräche.


Ausbildungsrahmenplan

 Ifd.Nr.  Teil des Ausbildungsberufsbildes Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
   1. Ausbildungsjahr
 1  Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr.1) Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
 2  Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Nr.2)
Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
 3  Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr.3)
Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
 4  Umweltschutz
(§ 4 Nr.4)
Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
 5  Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf
(§ 4 Nr.5)
10
 6  Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
(§ 4 Nr.6)
 2
 7  Hygiene
(§ 4 Nr.7)
 2
 8  Küchenbereich
(§ 4 Nr.8)
 12
 9  Servicebereich
(§ 4 Nr.9)
 12
 10  Büroorganisation
und
– kommunikation
(§ 4 Nr.10)
 10
 11  Warenwirtschaft
(§ 4 Nr.11)
 4
   2. Ausbildungsjahr  
 1  Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr.5)  12
 2  Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung
(§ 4 Nr.6)
 4
 3  Warenwirtschaft
(§ 4 Nr.11)
 12
 4  Werbung und Verkaufsförderung
(§ 4 Nr.12)
 12
 5  Wirtschaftsdienst
(§ 4 Nr.13)
 12
   3. Ausbildungsjahr  
 1  Personalwirtschaft
(§ 7 Nr.1)
 14
 2  Büroorganisation
und –kommunikation
(§ 7 Nr.2)
 7
 3   Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 7 Nr.3)

 16
 4  Warenwirtschaft
(§ 7 Nr.4)
 9
 5  Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 7 Nr.5)  6


HINWEISE

  • Der Beruf "Hotelkaufmann/-frau" baut auf den Grundlagen der praktischen Handlungsfelder Küchen- und Servicebereich sowie Wirtschaftsdienst auf.
  • Das Fehlen des Begriffes "Empfang" bedeutet nicht, dass nicht bestimmte Handlungsfelder oder Lernziele am Empfang zu vermitteln sind, z.B. Büroorganisation und –kommunikation, Werbung und Verkaufsförderung, Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf. Das wird in den betrieblichen Ausbildungs- und Versetzungsplänen festgelegt.
  • Das Handlungsfeld "Personalwirtschaft" stellt einen Schwerpunkt des Ausbildungsberufes Hotelkaufmann/-frau dar und wird in den komplexen Prüfungsaufgaben der Abschlußprüfung berücksichtigt.


Schriftliche Abschlussprüfung

Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen Hotelbetrieb und Hotelorganisation, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durchzuführen. Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:


1. Prüfungsbereich: Hotelbetrieb und Hotelorganisation

In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle lösen aus den Gebieten

  • Beschaffung und Lagerhaltung,
  • Beratung und Verkauf,
  • Personalwirtschaft,
  • Arbeitsorganisation,
  • Datenschutz und Datensicherung bearbeiten.
Dabei soll er zeigen, dass er die fachlichen und rechtlichen Zusammenhänge des Betriebes versteht, Arbeitsabläufe analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln kann.


2. Prüfungsbereich: Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle lösen aus den Gebieten

  • Warenwirtschaft,
  • Kosten- und Leistungsrechnung,
  • Zahlungsverkehr und Kredit bearbeiten.

Dabei soll er zeigen, dass er Aufgaben analysieren und Lösungsmöglichkeiten entwickeln sowie die Ergebnisse des Rechnungswesens anwenden kann.


3. Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde

In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben und Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann.


Hinweise

  • Bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung sind die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
  • Bei der Note ungenügend in einem Prüfungsbereich ist die Prüfung nicht bestanden.
  • Bei einer Wiederholungsprüfung kann der Prüfling auf Antrag von Prüfungsteilen oder Prüfungsbereichen befreit werden, in denen er mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.


Abschlussprüfung: Praktische Übungen


Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten.

Es kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:

  • Einkauf,
  • Personal,
  • Kommunikation.

Die Aufgabe bezieht sich auf das folgende Prüfungsgespräch.

Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er die betrieblichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge verstehen und Problemstellungen bearbeiten sowie Gespräche systematisch und situationsbezogen vorbereiten und führen kann.

Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.

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Lotharingerstraße 30
48147 Münster

Tel: 0251 - 48247 0
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